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Editorial

Hohe Quote, hohe Verunsicherung und hohe Gerichte

von Boris Hoeller

Das Glücksspielstaatsversagen nimmt kein Ende. Im Glücksspielwesen erfährt der Begriff Rechtsstaatlichkeit eine neue Dimension oder ist bereits gesprengt. Als problematisch erachtet wird dies in der öffentlichen Meinung nicht, jedenfalls nicht nachhaltig. Dass öffentliches Glücksspiel der gesetzlichen Regulierung unterliegen sollte, dürfte gesellschaftlicher Konsens sein. Doch weiter scheint das Interesse an den Zuständen nicht zu gehen. Die allgemeine Wahrnehmung "es gibt ja ein Gesetz" zieht für den Großteil derjenigen, von denen die Staatsgewalt ausgeht, den Schlußstrich für ihre Betrachtung. Doch genau da, wo für die breiten Bevölkerungsschichten der Erkenntnishorizont endet, beginnen die staatspolitisch und verfassungsjuristischen Besonderheiten, die mehr öffentliche Aufmerksamkeit verdient hätten.

Der Traum vom einfachen Geld macht die Faszination des Glücksspielwesens aus. Ein Traum, den Obrigkeitskräfte seit jeher für sich realisiert haben: Durch Steuern und durch Anordnung eines staatlichen Monopols, das vehement und mit offenbar jeden Mitteln verteidigt wird - einschließlich einer großen Portion vorauseilenden Gehorsams der involvierten staatlichen Organe. Die daraus resultierenden Blüten zeigen sich in teilweise anderer Coleur immer wieder.
Aber auch die privaten Unternehmer, die im Glücksspielwesen auf unterschiedlichste Art ihre Ziele definieren und verfolgen, geben den Verfechtern des staatlichen Monopols teilweise Rückenwind. Eine dilematische Situation, die es zu beleuchten gilt.

Herzlichst

Ihr
Boris Hoeller

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